Bei der Euro­pean Youth Card gra­tis inklu­si­ve:

Die der ERGO für ein Jahr, für belie­big vie­le Rei­sen, welt­weit!

Die Auslandsreise­kranken­versicherung der ERGO für ein Jahr, für belie­big vie­le Rei­sen, welt­weit!

Dei­ne

  • Welt­weit gül­tig!

    auch in USA / Kana­da / Mexi­ko

    Ob auf dei­nem nächs­ten Stä­de­trip nach Lon­don, dei­ner Fern­rei­se nach Thai­land oder auch nur bei einem kur­zen Aus­flug nach Öster­reich oder in die Nie­der­lan­de: die Auslandsreisekranken­versicherung der ERGO ist für dich da und gibt dir für belie­big vie­le Rei­sen (bis zu maxi­mal 45 Tagen je Rei­se) vol­len Aus­lands­rei­se-Kran­ken-Ver­si­che­rungs­schutz – für ein gan­zes Jahr!

  • 24 Stun­den-Not­fall-Ser­vice

    Wenn du auf einer Rei­se im Aus­land krank wirst oder ein medi­zi­ni­scher Not­fall ein­tritt bist du per­fekt ver­si­chert! Die Auslandsreise­Kranken­versicherung der ERGO ersetzt dir die Kos­ten für Arzt, Medi­ka­men­te oder Heil­be­hand­lun­gen / Kran­ken­haus im Aus­land. Egal was dir pas­siert – der 24/7 Not­fall-Ser­vice der ERGO hilft dir. Jeder­zeit!

  • Ver­si­chert über die ERGO

    Part­ner der Euro­pean Youth Card in Deutsch­land für die Aus­lands­rei­se­-Kran­ken­­ver­si­che­rung ist die renom­mier­te Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ERGO (Mün­chen). Bei der ERGO bist du im Not­fall in bes­ten Hän­den!

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Was ist im Ver­si­che­rungs­fall zu tun?

  • Mel­dung des Scha­dens (mit Anga­be der EYCA-Kar­ten­num­mer) an die ERGO Rei­se­ver­si­che­rungs AG Post­fach 80 06 20, 81605 Mün­chen: https://www.ergo-reiseversicherung.de/schadensmeldung
  • 24 Stun­den-Not­fall-Ser­vice: Vor Beginn einer sta­tio­nä­ren Heil­be­hand­lung oder eines Kran­ken­trans­por­tes musst du dich mit der Not­ruf­zen­tra­le in Ver­bin­dung set­zen. Dort erhältst du Infor­ma­tio­nen zum wei­te­ren Vor­ge­hen. Der 24-Stun­den Not­ruf-Ser­vice der ERGO-Ver­si­che­rung ist welt­weit immer erreich­bar unter: +49 89 4166–1010.
  • Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­si­che­rung: Die zu ver­si­chern­de Per­son muss: zwi­schen 10 und 29 Jah­re sein und ihren/seinen Wohn­sitz in Deutsch­land haben. Ver­si­che­rungs­spra­che ist aus­schließ­lich deutsch.